Aufenthalt und deutsche Staatsangehörigkeit

Nach einer zweijährigen Tätigkeit in Deutschland besteht die Möglichkeit, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) zu erhalten. Diese Erlaubnis ermöglicht es einer Person, sich langfristig in Deutschland niederzulassen und dort zu leben. Nach einer insgesamten Aufenthaltsdauer von 8 Jahren kann zudem die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt werden.

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